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Unfallschaden am Auto?

Ihr verlässlicher Leitfaden für die richtige Schadensabwicklung

Ein Autounfall kommt immer unerwartet und sorgt im ersten Moment für großen Stress. Neben dem ersten Schreck stellen sich sofort viele organisatorische und rechtliche Fragen: Wer zahlt den Schaden? Welche Versicherung muss informiert werden? Und wie läuft die Reparatur ab?

In solchen Momenten ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren. Als Ihr erfahrenes Autohaus Niedermayer und Ihre Fachwerkstatt lassen wir Sie im Ernstfall nicht allein. Wir übernehmen nicht nur die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs, sondern unterstützen Sie auch aktiv bei den notwendigen Schritten mit den Versicherungen.

Damit Sie jederzeit genau wissen, was zu tun ist, haben wir die wichtigsten Verhaltensregeln für die vier häufigsten Schadensarten übersichtlich für Sie zusammengefasst. Nehmen Sie sich am besten auch unseren praktischen Info-Flyer als Checkliste mit ins Handschuhfach – so haben Sie alle Notfallnummern im Auto immer griffbereit.

Haftpflichtschaden

Icon Versicherung

Haftpflichtschaden

  • Schaden muss von Unfallgegner unverzüglich seiner Versicherung gemeldet werden
  • Werkstatt kontaktieren Tel. 09961 / 9413-44

Teilkasko

Icon Versicherung

Teilkasko - Wild

  • Unfall unverzüglich Polizei / Jagdpächter melden Wildbescheinigung ausstellen lassen
  • Schaden unverzüglich bei eigener Versicherung melden
  • Werkstatt kontaktieren Tel. 09961 / 9413-44
Icon Versicherung

Teilkasko - Glas & Hagel

Vollkasko

Icon Versicherung

Vollkasko - Eigenverschuldung

  • eigenverschuldeten Schaden unverzüglich bei eigener Versicherung melden
  • Werkstatt kontaktieren Tel. 09961 / 9413-44

Unsere Leistungen

Icon Versicherung

Unsere Leistungen

  • Schadenaufnahme
  • Fotodokumentation
  • Kostenvoranschlag
  • Kommunikation / Abstimmung mit Versicherungen
  • Karosserie- und Unfallinstandsetzung
  • Lackierung
  • Scheibenreparatur/-austausch
  • Kalibrierung von Fahrassistenzsystemen
  • Abschleppservice
  • Ersatzmobilität / Mietwagen
  • Unterstützung bei Gutachterterminen

1. Der Haftpflichtschaden: Wenn der Unfallgegner Schuld hat

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug beschädigt hat – sei es durch einen Auffahrunfall, beim Ausparken oder durch Missachtung der Vorfahrt. In diesem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden verantwortlich.

  • Unverzügliche Meldung: Der Unfallgegner ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Schaden unverzüglich seiner eigenen Versicherung zu melden. Notieren Sie sich daher noch am Unfallort unbedingt den Namen, das Kennzeichen und die Versicherungsdaten des Verursachers.
  • Professionelle Werkstatt kontaktieren: Überlassen Sie bei der Reparatur nichts dem Zufall. Wenden Sie sich direkt an unser Werkstatt-Team unter Telefon 09961 / 9413-44. Wir begutachten den Schaden fachgerecht, erstellen einen präzisen Kostenvoranschlag.

Ein Mann telefoniert und kniet vor einer Autotür, die verkratzt ist.

Im Vordergrund ist ein aufgestelltes Warndreieck zu sehen, im Hintergrund ein kaputtes Auto

2. Der Vollkaskoschaden: Absicherung bei Eigenverschuldung

Fehler passieren – und im dichten Straßenverkehr reicht oft ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit aus. Wenn Sie einen Unfall selbst verursacht haben oder Ihr Wagen durch Vandalismus oder Fahrerflucht eines Unbekannten beschädigt wurde, tritt Ihre Vollkaskoversicherung ein.

  • Schnelle Schadensmeldung: Melden Sie den eigenverschuldeten Schaden unverzüglich Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung. Warten Sie damit nicht zu lange, da Versicherungen genaue Fristen für die Schadensanzeige haben.
  • Reparatur absprechen: Setzen Sie sich direkt danach mit uns unter Telefon 09961 / 9413-44 in Verbindung. Wir klären alle Details zur Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug schnellstmöglich wieder fahrbereit und sicher auf die Straße kommt.

3. Teilkaskoschaden durch Wildunfall: Richtig handeln im Wald- und Jagdgebiet

Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier (wie Rehen, Wildschweinen oder Füchsen) ist nicht nur gefährlich, sondern hinterlässt meist auch schwere Schäden an der Fahrzeugfront. Hier greift in der Regel die Teilkaskoversicherung, sofern Sie die richtigen Nachweise erbringen.

  • Polizei und Jagdpächter informieren: Nach einem Wildunfall müssen Sie den Vorfall unverzüglich der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter melden. Das ist nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern in vielen Bundesländern auch tierschutzrechtlich vorgeschrieben.
  • Wildbescheinigung ausstellen lassen: Lassen Sie sich vom Jagdpächter oder der Polizei unbedingt eine offizielle Wildbescheinigung ausstellen. Diese Bestätigung ist das wichtigste Dokument für Ihre Teilkaskoversicherung, um den Schaden anzuerkennen.
  • Eigene Versicherung informieren: Melden Sie den Wildschaden unverzüglich Ihrer eigenen Kfz-Versicherung.
  • Werkstatt-Service nutzen: Rufen Sie uns unter Telefon 09961 / 9413-44 an. Wir reparieren die Karosserie- und Elektronikschäden fachgerecht.

Im Vordergrund ein Warnschild mit einem Reh, im Hintergrund ein Reh auf einer Straße im Wald

Ausschnitt eines Autos, es hagelt

4. Teilkaskoschaden bei Glasbruch & Hagel: Schutz vor Unwetterschäden

Mutter Natur lässt sich nicht kontrollieren. Ein heftiger Hagelschauer im Sommer oder ein aufgewirbelter Kieselstein auf der Autobahn können schnell zu unschönen Dellen oder Rissen in der Windschutzscheibe führen. Solche Glas- und Elementarschäden sind klassische Fälle für Ihre Teilkaskoversicherung.

  • Meldung an die Versicherung: Auch bei Unwetter- oder Glasschäden gilt: Melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrer eigenen Teilkaskoversicherung, bevor die Reparatur startet. Bei Hagelschäden verlangen Versicherungen oft eine Sammelbesichtigung, bei der wir Sie gerne unterstützen.
  • Schnelle Hilfe in unserer Werkstatt: Kontaktieren Sie unser Service-Team unter Telefon 09961 / 9413-44. Egal ob Smart-Repair für Hageldellen oder ein fachgerechter Scheibenaustausch inklusive Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme – wir erledigen das schnell und unkompliziert für Sie.
Bei uns sind Sie in guten Händen
Unser Versprechen: Wir machen Ihr Auto wieder fit

Egal, welcher Schadensfall bei Ihnen vorliegt – in unserer modernen Werkstatt ist Ihr Fahrzeug in den besten Händen. Wir garantieren Ihnen eine transparente Beratung, höchste Reparaturqualität und eine reibungslose Abwicklung. Speichern Sie unsere Nummer am besten direkt in Ihrem Smartphone ab, damit Sie im Notfall sofort den richtigen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Unfallschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Autofahrer den Unfall verschuldet hat und Ihr Wagen beschädigt wurde. Die Versicherung des Verursachers zahlt dann Ihre Reparatur. Ein Kaskoschaden (Teil- oder Vollkasko) liegt vor, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben oder Naturereignisse (wie Hagel, Glasbruch oder Wild) der Grund waren. Hier zahlt Ihre eigene Versicherung.
Ja, Sie müssen jeden Schaden unverzüglich melden. In den meisten Versicherungsverträgen ist eine Frist von wenigen Tagen (oft innerhalb von einer Woche, bei schweren Unfällen oft innerhalb von 48 Stunden) festgeschrieben. Bei Wildunfällen oder Diebstahl muss zudem sofort die Polizei verständigt werden.
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben (Haftpflichtschaden), haben Sie das gesetzliche Recht auf eine freie Werkstattwahl. Bei Kaskoschäden (Voll- oder Teilkasko) kommt es auf Ihren Versicherungsvertrag an. Haben Sie einen Tarif mit Werkstattbindung abgeschlossen, gibt die Versicherung die Werkstatt vor. Prüfen Sie dies vorab in Ihren Unterlagen oder fragen Sie uns.
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und rufen Sie sofort die Polizei oder den Jagdpächter an. Lassen Sie sich unbedingt eine Wildbescheinigung ausstellen, da Ihre Teilkaskoversicherung den Schaden sonst nicht übernimmt. Verändern Sie nichts am Unfallort und reinigen Sie die Spuren am Fahrzeug nicht, bevor der Schaden dokumentiert wurde.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur übernehmen. Bei einem Kaskoschaden hängt dies von Ihrem gewählten Versicherungstarif ab (z. B. ob ein Schutzbrief oder eine Mobilitätsgarantie enthalten ist).
Nach einem Steinschlag oder Riss in der Windschutzscheibe müssen beim Austausch viele moderne Kameras und Sensoren (z. B. für Spurhalte- oder Notbremsassistenten) neu kalibriert werden. Als Fachwerkstatt verfügen wir über die nötigen Spezialwerkzeuge, um diese Sicherheitsrelevante Elektronik nach Herstellervorgaben exakt einzustellen.