Immer eine saubere Geschenkidee,

unsere individuellen Waschgutscheine!

KFZ-Steuersätze

Neuregelung der KFZ-Steuer

Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zur Berechnung der KFZ-Steuer (Quelle: www.kfz-steuer.de)

Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2,– € je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum.
CO2-Freibetrag: Eine Basismasse von 120 g/km CO2-Emission bleibt bei Erstzulassung bis 2011 steuerfrei (110 g/km bei Erstzulassung ab 2012, 95 g/km bei Erstzulassung ab 2014).
Jedes weitere g/km wird mit 2 € besteuert.
Halter von Diesel-Pkw mit Emissionsgruppe Euro 6 erhalten von 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuer-Befreiung von 150,– €.
Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 – 30.06.2009 werden mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert. (Tipp: Vergleichen Sie deshalb beide Berechnungen unten und verwenden Sie die Seite co2db.de!)
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.
 

Weitere Infos auf: http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw-text.php